Der Ausschluss der AfD-Politiker Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple aus dem Landtag war rechtens. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart hat heute die Anträge der beiden Abgeordneten zurückgewiesen. Gedeon und Räpple waren aus der Landtagssitzung am 12. Dezember 2018 rausgeschmissen und für die drei darauffolgenden Sitzungen ausgeschlossen worden.