Weil die Inzidenz im Ostalbkreis und im Alb-Donau-Kreis den fünften Tag in Folge unter 500 liegt, haben die Landratsämter die Ausgangssperre für Ungeimpfte und nicht Genesene aufgehoben. Seit dem 22. November durften diese zwischen 21 und 5 Uhr ohne triftigen Grund nicht ihr Haus verlassen, um das Infektionsgeschehen nicht weiter zu verschärfen. Nun liegt die Inzidenz in beiden Kreisen bei rund 400. Die 2G-Regelung im Einzelhandel bleibt von der gesunkenen Inzidenz allerdings unberührt, da sie Teil der Corona-Verordnung des Landes ist.