Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die erste Ausgangsbeschränkung in der Corona-Pandemie nachträglich für unwirksam erklärt. Die Regelung sah vor, dass die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen werden durfte. Nach Ansicht des Gerichtes war diese Regelung so eng gefasst, dass sie nicht verhältnismäßig ist. Auch im Landkreis Neu-Ulm gab es einige Verstöße, die mit einem Bußgeld geahndet wurden. Das Amtsgericht Neu-Ulm rechnet aber nicht mit einer Klagewelle, da die meisten Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen sind.