Arbeitslosmeldung ab dem 01. September wieder verpflichtend persönlich

Ab dem 01. September müssen Arbeitslosmeldungen wieder bei der Agentur für Arbeit persönlich eingereicht werden. Zuvor war es zur Kontaktvermeidung im Rahmen der Corona-Pandemie auch möglich sich online oder telefonisch arbeitslos zu melden. Für den Einlass in die Häuser der Agentur für Arbeit gilt die 3G-Regel. Neben der Arbeitslosmeldung können andere Anliegen weiterhin auch telefonisch oder online abgewickelt werden.

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