Ab dem 01. September müssen Arbeitslosmeldungen wieder bei der Agentur für Arbeit persönlich eingereicht werden. Zuvor war es zur Kontaktvermeidung im Rahmen der Corona-Pandemie auch möglich sich online oder telefonisch arbeitslos zu melden. Für den Einlass in die Häuser der Agentur für Arbeit gilt die 3G-Regel. Neben der Arbeitslosmeldung können andere Anliegen weiterhin auch telefonisch oder online abgewickelt werden.