Noch bis zum 31. Oktober können Anträge für die Erstattung von Schulwegkosten für das Schuljahr 2021/2022 beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden. Damit werden Schüler der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen, Fachober- und Berufsoberschulen mit einem Schulweg länger als drei Kilometer unterstützt. Nach Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges haben diese einen Kostenerstattungsanspruch.