Seit dem 25. November gilt im Alb-Donau-Kreis sowie der Stadt Ulm die Alarmstufe II. Diese tritt in Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz für mehr als zwei Tage über dem Wert von 500 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt. Für Ungeimpfte und nicht genesene Personen gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, tritt die 2G-Regel in Kraft. Dort haben nur noch Personen Zutritt, die Geimpft oder Genesen sind.