Änderung im Notfallsanitätergesetz tritt in Kraft

Das Rote Kreuz in Ulm und Neu-Ulm begrüßt die geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes durch den Deutschen Bundestag. Durch das Gesetz bekommen Notfallsanitäter eine Rechtssicherheit bei bestimmten, lebensrettenden Notfallmaßnahmen. Diese dürfen dann, unter festgelegten Bedingungen, auch ohne Notarzt durchgeführt werden. Bislang mussten die Einsatzkräfte auf den Notarzt warten. Die Rettungsdienste in der Region sind erleichtert, dass nun eine 5 Jahre lange Hängepartie zu Ende geht. Morgen soll das Gesetz im Plenum verabschiedet werden.

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