Änderung der Maskenpflicht an bayrischen Schulen

Neue Regelungen zum Tragen von Gesichtsmasken an bayrischen Schulen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 und der Förderzentren entfällt ab dem 21. März die Maskenpflicht. Die Schülerinnen und Schüler dürfen im Klassenzimmer am Platz, bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung die Masken abnehmen. In der 5. und 6. Klasse müssen ab dem 28. März keine Masken mehr getragen werden. Auch hier gilt die Regelung im Klassenzimmer am Platz, bei Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung. 

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