Am 24. Juni schoss der fraktionslose Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner in seiner Rede zu den Krawallen in Stuttgart über das Ziel hinaus. Nachdem Landtagspräsidentin Muhterem Aras Fiechtner bereits zur Ordnung rief, schloss sie ihn auch von der Sitzung aus. Das Präsidium des Landtags entschied daraufhin, den ehemaligen AfD-Politiker für fünf weitere Sitzungen auszuschließen. Begründung: Wiederholtes Fehlverhalten ist gleich eine besondere Schwere des Vergehens. Fiechtner flog nämlich bereits Ende April aus dem Landtag. Bei beiden Verweisen weigerte sich der Politiker, den Plenarsaal zu verlassen. Nachdem er beim ersten Mal von der Polizei herausbegleitet werden musste, ließ er sich beim zweiten Mal aus dem Saal tragen.
Nach einem Ausschluss aus einer Sitzung sieht die Geschäftsordnung des Landes eine automatische Sperre von drei weiteren Sitzungen vor. Diese hat Fiechtner beim ersten Mal abgesessen. Nun, da gegen ihn eine Sperre von fünf Sitzungen verhängt wurde, klagt er dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg. Den Umgang mit ihm bezeichnet er als Willkür. Fiechtner selbst sieht sich als Widerstandskämpfer gegen ein undemokratisches Regime von Muhterem Aras im Landtag. In der Verhandlung vom 20. Juli verglich er sich daher mit Claus Schenk Graf von Stauffenberg. Auf den Tag genau vor 76 Jahren hatte dieser ein Attentat auf Hitler ausgeführt. Fakt ist, dass die Entscheidung über den weiteren Sitzungsausschluss von Fiechtner nicht Aras alleine entschied, sondern das Präsidium des Landtags. Der demokratisch gewählte Landtag steht hinter der Entscheidung.
Die Anwälte des Landtags wollten mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht vor der Kamera sprechen. Ein Urteil wird am Dienstag um neun Uhr erwartet.