In Baden-Württemberg entfällt durch die Änderungen im Bundes-Infektionsschutzgesetz die 3G-Regel in Bus und Bahn. Das bedeutet, dass die Fahrgäste nicht mehr vorweisen müssen, ob sie genesen, geimpft oder getestet sind. Allerdings gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für alle Fahrgäste ab 18 Jahren. Fahrgäste unter 18 Jahren müssen mindestens eine medizinische Maske tragen, Kinder unter 6 Jahren oder Menschen mit einem Attest sind von der Maskenpflicht ausgenommen.