Seit November 2020 breitet sich die Geflügelpest in Bayern immer weiter aus. Das Virus wurde bisher vor allem bei Wildvögeln wie beispielsweise Schwänen oder Enten festgestellt. Der Landkreis Neu-Ulm hat nun präventiv verschärfte Hygienemaßnahmen verordnet, damit der Erreger nicht auf das Hausgeflügel in der Region übergreift. Die neue Verordnung gilt auch für Christian Frank. Seiner Familie hat ein Bauernhof in Pfuhl bei Neu-Ulm und zu dem gehören seit 2019 auch zwei mobile Hühnerställe. Tagsüber dürfen seine 500 Hennen hinaus auf die Wiese oder das Feld, nachts schützt sie der Stall vor Füchsen und Mardern.
Die Freilandhaltung zwingt Christian Frank nun dazu, Vorsicht walten zu lassen. Die meisten Wildvögel sind zwar in der Regel zu scheu, als dass sie sich im Gehege lange in Gesellschaft der Hennen aufhalten würden, Futter und Wasser verteilt Frank aber trotzdem ausschließlich im Stall. Auch positioniert er den mobilen Hühnerstall zukünftig am Rand des Geheges, sodass der Kontakt zu den Tieren zusätzlich minimiert und keine Erreger über die Arbeitsmaschinen oder die -kleidung an die Hennen herangetragen werden.
Die Verordnung des Landratsamtes Neu-Ulm richtet sich aber nicht nur an die Landwirte, sondern auch an Personen, die in Uferbereichen spazieren gehen. Sie appelliert an die Spaziergänger, keine Wildvögel zu füttern oder verendete Tiere zu berühren. Wie man sich stattdessen verhalten soll.