3,35 Milliarden Euro an Erbschafts- und Schenkungssteuer in Bayern. Dieser Betrag wurde im Jahr 2022 in festgesetzt. Das entspricht einem Anstieg von 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dagegen hat sich die Anzahl der steuerpflichtigen Erwerbsfälle im gleichen Zeitraum um 3,1 Prozent verringert. Von allen Steuereinnahmen erfolgen fast 80 Prozent aus den über 25.000 veranlagten Erwerben des Todes wegen, also zum Beispiel über Erbschaften. Daneben werden fast 10.800 Schenkungen festgesetzt. Das teilt das Bayerische Landesamt für Statistik mit.