Das Landgericht Offenburg hat den sogenannten „Waldläufer“ von Oppenau zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den mittlerweile 32-jährigen Yves R. wegen illegalen Waffenbesitzes, Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme in einem minderschweren Fall schuldig. Yves R. hatte mit seiner Tat im vergangenen Juli für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Bei einer Kontrolle in seiner Waldhütte am 12. Juli 2020, hatte er vier Polizisten mit einer Schreckschusspistole bedroht und sie entwaffnen können. Mit den Dienstwaffen ist er anschließend in den Wald geflohen. Fünf Tage lang hat die Polizei mit einem Großaufgebot von bis zu 500 Beamten und Hubschraubern nach dem Flüchtigen gesucht, erst dann gelang die Festnahme.