135 Schuss Munition bringen Vater und Sohn Bewährungsstrafen ein
Sie gaben zu, 135 Patronen Munition in Österreich gekauft zu haben. Dass Vater und Sohn nicht gewusst haben wollten, dass es Schrotmunition war und diese in Deutschland dem Waffengesetz unterliegt, nahm ihnen Richterin Brigitte Grenzstein nicht ab.