Seit dem 6. April 1920 gibt es das Schwerbehindertenrecht. Damals wurde das „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ eingeführt. Ziel war es, die vielen Kriegsversehrten des ersten Weltkriegs wieder in einen „normalen“ Arbeitsalltag zu integrieren. Gelingen sollte das über eine Beschäftigungspflicht für größere Betriebe. Aber auch die Opfer von Arbeitsunfällen wurden von den Regelungen erfasst. Seit 1974 gilt das Gesetz für alle Schwerbehinderte und sichert seitdem schwerbehinderten Menschen einheitliche Rechte zu, unabhängig von der Ursache der Behinderung.