AGB

  1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gesamtsendergruppe (nachfolgend Regio TV genannt) und ihren Auftraggebern bezüglich der Produktion und Ausstrahlung von Werbespots und Sonderwerbeformen (nachfolgend Werbebeiträge genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Dies gilt auch, wenn Regio TV diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Zustandekommen des Vertrages
    1. Der Vertrag kommt in der Regel durch schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und Annahme dieses Auftrages durch Regio TV zustande.
    2. Branchenausschluss kann nicht gewährt werden.
  3. Sendezeit und Sendeform
    1. Werbespots werden in festen Buchungseinheiten eingeplant, andere Formen der Werbebeiträge können während zu den von Regio TV angebotenen Sendezeiten platziert werden. Zusagen für bestimmte Sendetage und -zeiten können nur unter Vorbehalt kurzfristiger Programmänderungen gegeben werden. Bei einer derartigen Programmänderung wird Regio TV den Auftraggeber benachrichtigen und einen anderen, möglichst gleichwertigen Sendeplatz wählen.
    2. Bestimmte Positionen in einem Werbeblock werden nicht garantiert.
  4. Sendeunterlagen
    1. Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen und Materialien müssen Regio TV rechtzeitig, spätestens aber 7 Tage vor dem vereinbarten ersten Ausstrahlungstermin vorliegen. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung übernommen werden. Terminverschiebungen oder Abweichungen von den vereinbarten Ausstrahlungslängen sind nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Regio TV zulässig.
    2. Die Motive sind vom Auftraggeber in einer sendefähigen Bild- und Tonqualität bereitzustellen.
    3. Die Qualität des Sendematerials in inhaltlicher und technischer Hinsicht liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Regio TV behält sich die Ausführung des Auftrags nach Prüfung vor.
    4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Regio TV gleichzeitig mit den Sendeunterlagen, die für eine Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere über Produzenten, Komponisten, Titel und Länge der Werbemusik usw., mitzuteilen.
    5. Teilt der Auftraggeber die unter 4.4. beschriebenen Angaben nicht oder unvollständig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.
    6. Wird Regio TV auf Grund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die Verpflichtung gemäß 4.4. in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber Regio TV von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen freizustellen.
  5. Urheberrechte
    1. Mit Abschluss eines Werbevertrages zwischen Regio TV und dem Auftraggeber überträgt der Auftraggeber das Rundfunknutzungsrecht für den Werbebeitrag auf Regio TV in dem zeitlich, örtlich und inhaltlich für die Durchführung des Rundfunkwerbevertrages erforderlichen Umfang; darin eingeschlossen ist ein für die Ausführung des Auftrags eventuell erforderliches Bearbeitungsrecht.
      Das Rundfunknutzungsrecht wird in allen Fällen im Rahmen des Sendegebiets unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen des Rundfunks inklusive des Internets.
    2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche, für die rundfunkmäßige Nutzung des Werbebeitrags erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte mit Ausnahme der Senderechte für GEMA-Repertoire verfügt.
    3. Bei Zustandekommen eines Auftrags überträgt der Auftraggeber sämtliche übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung sowie alle anderen unter 5.2. bezeichneten Rechte auf Regio TV, soweit dies für die rundfunkmäßige Nutzung des Werbebeitrags erforderlich ist.
    4. Der Auftraggeber versichert, dass an den zur Ausführung des Auftrags übertragbaren Rechte und Sachen keine Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte Dritter bestehen und stellt Regio TV insoweit ausdrücklich frei.
    5. Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des Werbebeitrages und steht dafür ein, dass der Werbebeitrag nicht gegen werberechtliche Bestimmungen und Grundsätze verstößt.
    6. Für sämtliche Verstöße gegen werberechtliche Bestimmungen haftet der Auftraggeber gegenüber Regio TV. Gleiches gilt, falls der Inhalt des Werbebeitrags gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder sonstige Bestimmungen oder mit Rechten Dritter belastet ist.
    7. Der Auftraggeber hat Regio TV sämtliche aus den vorgenannten Rechtsverstößen entstehende Schäden zu ersetzen.
    8. Wird Regio TV wegen den in 5.5. und 5.6. genannten Rechtsverstößen von Dritten in Anspruch genommen, so stellt der Auftraggeber Regio TV von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen frei.
  6. Haftung
    1. Geht das vom Auftraggeber in technischer und inhaltlicher Hinsicht in Sendequalität zu liefernde sendefähige Material nicht bis spätestens einen Kalendertag vor dem vereinbarten Sendetermin bei Regio TV ein, so ist die Ausstrahlung für Regio TV am vereinbarten Sendetermin unmöglich. 
      In diesem Fall ist Regio TV von seinen Leistungspflichten frei und der Auftraggeber hat die von ihm gebuchte Sendezeit zu dem vereinbarten Preis zu bezahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Regio TV infolge der Befreiung von der Leistung etwas erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat. Dies muss sich Regio TV im Falle des Nachweises anrechnen lassen.
    2. Kann ein Werbebeitrag aus programmtechnischen Gründen, aus Gründen technischer Störung oder anderen von Regio TV nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgestrahlt werden, so wird die Ausstrahlung nach Möglichkeit auf einen anderen gleichwertigen Zeitpunkt verlegt. Gleiches gilt bei kurzfristigen Programmänderungen. Der Vergütungsanspruch von Regio TV bleibt in diesen Fällen ungemindert bestehen.
    3. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und/oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Regio TV für Personen- und Sachschäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Regio TV nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Personenschäden.
    4. Unbeschadet von Ziffer 6.3. dieser AGB haftet Regio TV weder für Vermögensschäden noch für Mangelfolgeschäden.
    5. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die Regio TV die Erfüllung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet Regio TV nicht.
    6. Gleiches gilt bei nicht vorhersehbarer oder bei nicht vermeidbarer Änderung des Programms von Regio TV, deren Ursache außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Regio TV liegt.
  7. Änderung von Aufträgen
    Änderungen von Aufträgen müssen Regio TV spätestens sieben Tage vor dem ersten Ausstrahlungstermin schriftlich mitgeteilt werden. Regio TV ist berechtigt, statt der gewünschten Änderungen eine vergleichbare Leistung zu erbringen, sofern diese den Leistungsumfang des ursprünglich erteilten Auftrages voll erfüllt.
  8. Produktionskosten
    Etwaige Produktionskosten für Werbebeiträge gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
  9. Preise
    Die Einschaltpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in den Rechnungen gesondert ausgewiesen wird.
  10. Zahlungsbedingungen und Verzug
    1. Die Abrechnung der Werbebeiträge erfolgt in der Regel monatlich im voraus. Rechnungen sind vor dem ersten Ausstrahlungstermin ohne Abzug unmittelbar an Regio TV zu begleichen.
    2. Für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei Regio TV oder einem ihrer Bankkonten an. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als rechtzeitig erfolgt, wenn der Scheck von der bezogenen Bank eingelöst wird.
    3. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges durch Mahnung oder Zahlungsfristablauf ist Regio TV berechtigt, 5% p.a. Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bzw. weiterer Ansprüche durch Regio TV bleibt unberührt.
    4. Nach Eintritt des Zahlungsverzuges ist Regio TV berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,- EURO zu erheben, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    5. Regio TV ist berechtigt bei Zahlungsverzug die Ausführung des Auftrags solange auszusetzen oder zu unterlassen, bis vom Auftraggeber der ausstehende Betrag bei Regio TV oder einem ihrer Bankkonten eingegangen ist. Außerdem hat der Auftraggeber den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
    6. Vertragsschluss unter Beteiligung von Mittlern und Werbeagenturen, Aufträge von Werbeagenturen oder Werbemittlern werden mit der branchenüblichen Mittlerprovision vergütet. Produktionskosten und/oder sonstige anfallende Kosten bleiben hierfür unberührt.
  11. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
    Gegen Ansprüche von Regio TV kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
  12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Nebenabsprachen, salvatorische Klausel
    1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Ulm ausschließlicher Gerichtsstand.
      Der gleiche ausschließliche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsvereinbarungen gelten nicht für alle nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten oder wenn für die Klage vom Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
    2. Die Vertrag- und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Regio TV unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
    3. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
    4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  13. Meinungsverschiedenheiten 

    Sollte aus der Vertragsbeziehung eine Meinungsverschiedenheit entstehen, ist Regio TV Regional-Fernsehen zur Durchführung eines für den Kunden kostenfreien Vermittlungsverfahrens von einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Bei etwaigen Beschwerden können sich die Kunden daher an

    Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
    Straßburger Str. 8
    77694 Kehl
    Telefon: +49 7851 79579 40
    Telefax: +49 7851 79579 41
    Internet: www.verbraucher-schlichter.de
    E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

    wenden. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen.

Gewinnspielrichtlinien

§1 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren.
    Mitarbeiter/innen von Regio TV, sowie Mitarbeiter/innen von Institutionen, die ggf. am Gewinnspiel beteiligt sind sowie deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Der Teilnehmer/ Die Teilnehmerin hat alle Daten, die für das Gewinnspiel erforderlich sind, vollständig und korrekt anzugeben. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur innerhalb der festgesetzten Frist möglich. Alle Bewerbungen, die außerhalb dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
  3. Dem Teilnehmer/ Der Teilnehmerin ist es untersagt, sich bei der Teilnahme am Gewinnspiel  durch Manipulation von Datensätzen Vorteile zu verschaffen.

Der Teilnehmer/ Die Teilnehmerin darf weder die Inhalte, welche Er/Sie für das Gewinnspiel einreicht, noch die Daten und Prozesse des Webauftritts von Regio TV  (www.regio-tv.de) manipulieren.

Online-Abstimmungen dürfen nicht durch die Verwendung von Programmen, welche das mehrfache Abstimmen (beispielsweise durch das Zuweisen von verschiedenen IP-Adressen) ermöglichen, manipuliert werden. Um dies zu garantieren behält sich Regio TV vor, die Datensätze solcher Abstimmungen nach deren Abschluss zu bereinigen.

In diesen oben beschriebenen Fällen wird der Teilnehmer/ die Teilnehmerin vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 2 Gewinn

  1. Der Gewinner/ Die Gewinnerin wird schriftlich oder telefonisch von uns benachrichtigt.
  2. Der Gewinner/ Die Gewinnerin erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel für ein Interview sowie Foto- und Videoaufnahmen bereit.
    Er/Sie erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass sein/ihr Name und ein ggf. erstellte Fotos und Videos seiner Person im Gewinnfall im Internet (auf der Homepage von Regio TV und über die gängigen sozialen Netzwerke wie beispielsweise Facebook) veröffentlicht wird.
  3. Sollten zwei oder mehrere Personen bzw. zwei oder mehrere teilnehmende Institutionen bei einem evtl. stattfindenden Voting gleich auf sein, behält sich Regio TV vor, den Entscheidungsprozess durch eigens bestimmte Maßnahmen herbeizuführen (beispielsweise durch ein erneutes Voting zwischen diesen Parteien).
  4. Hat ein Teilnehmer bei einem Gewinnspiel gewonnen, kann Er weiterhin teilnehmen, Er wird jedoch von eventuell stattfindenden Folgerunden dieses Gewinnspiels als Gewinner ausgeschlossen.
  5. Gewinne, die nicht innerhalb von 4 Wochen abgeholt werden, verfallen.

§ 3 Datenschutz

  1. Regio TV und eventuelle Kooperationspartner dieses Gewinnspiels geben personenbezogene Daten in keinem Fall an Dritte weiter.
  2. Personenbezogene Daten werden von Regio TV und eventuell beteiligten Kooperationspartnern ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels gespeichert. Der Teilnehmer/ Die Teilnehmerin erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis, dass seine Daten zum oben beschriebenen Zweck gespeichert werden.

§ 4 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Regio TV behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Regio TV insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/ einer Teilnehmerin verursacht wird, kann Regio TV Bodensee den entstandenen Schaden von dieser verantwortlichen Person ersetzt verlangen.

§ 5 Haftung

  1. Regio TV wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen befreit.
  2. Regio TV haftet nicht für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen.
  3. Regio TV haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

§ 6 Sonstiges

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
  3. Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von Regio TV ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
  4. Unsere Gewinnspiele stehen nicht in Verbindung mit Facebook.