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Anklage gegen Ärztin
Wegen der Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Maske
Eine Ärztin hat in den letzten Jahren Atteste zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines Mund Nasen Schutzes ausgestellt. Weil sie das ohne eine vorherige körperliche Untersuchung und mit dem Bewusstsein über die Zumutbarkeit zum Tragen einer Maske getan hat, wird sie angeklagt. Dagegen hat sie Einspruch erhoben. Die Verhandlung fand heute im Gericht Neu Ulm statt.