Strafverfahren gegen Kranführer eingeleitet - Staatsanwaltschaft ermittelt nach Arbeitsunfall mit drei Toten an der Hochbrücke
Nach dem Absturz einer Transportgondel an der Baustelle der Hochbrücke in Horb am Neckar, bei dem am 20. Mai 2025 drei Bauarbeiter ums Leben kamen, verdichten sich die Hinweise auf menschliches Versagen. Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 36-jährigen Kranführer eingeleitet. Er soll für die Beförderung der Gondel verantwortlich gewesen sein. Ersten Erkenntnissen zufolge verfing sich das Kranseil in querlaufenden Drahtseilen, was zum Reißen des Seils und damit zum Absturz führte. Die drei Arbeiter – zwei Polen und ein Deutscher im Alter zwischen 40 und 46 Jahren – starben noch am Unfallort. Ein abschließendes Gutachten steht noch aus und wird in sechs bis acht Wochen erwartet. Was genau der Kranführer falsch gemacht haben soll, dazu hat die Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht. Ob es zu einer Anklage kommt, ist bislang offen. Die Arbeiten auf der Baustelle wurden zwischenzeitlich fortgesetzt, der beschuldigte Kranführer ist dort aktuell nicht mehr im Einsatz.