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      Schießbefehl? So handhaben die Behörden die Maskenpflicht wirklich!

      Die Corona-Demonstrationen sorgen für neue Schlagzeilen. Oder besser: Die Maskenpflicht, die jetzt mehrere Städte per Allgemeinverfügung angeordnet haben. Mehrere Demonstranten behaupten, diese würde einem – so wörtlich – Schießbefehl gleichen. Jetzt meldet sich die Stadt Ulm zu Wort und erklärt, worum es wirklich geht.

      In der Verordnung vom 23. Januar 2022 heißt es wörtlich:

      „Um sicherzustellen, dass die Maskenpflicht eingehalten wird, droht die Stadt Ulm die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch, an.“

      Laut dem Ordnungsamt der Stadt Ulm kann die Polizei Maßnahmen nur Umsetzen, wenn sie auch verhältnismäßig sind.

      Die nächste Spazier-Demonstration soll am Freitag stattfinden. Wer dann im Bereich der Innenstadt keine Maske trägt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen.

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