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Neue Grundsteuerbescheide der Stadt Ulm ab Januar
Stadt Ulm verschickt neue Grundsteuerbescheide: Ab Januar 2025 verschickt die Stadt Ulm die neuen Grundsteuerbescheide, erstmals berechnet nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg und basierend auf dem Bodenwertmodell. Die Beträge wurden durch das Finanzamt festgelegt, Einsprüche müssen dort eingereicht werden. Der Gemeinderat hat aufkommensneutrale Hebesätze beschlossen: 305 Prozent für Grundsteuer A und 390 Prozent für Grundsteuer B. Zahlungsmodalitäten wie Lastschriftmandate bleiben bestehen. Weitere Infos gibt es auch auf der Website der Stadt Ulm.