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      Mit Deospray gegen ein Wespennest - 41-Jähriger Hobby-Wespenjäger fackelt beinahe sein Haus ab

      Ein 41-jähriger Mann aus Wolfschlugen wollte Wespen den Kampf ansagen – mit einem Deospray. Ort des Geschehens: der Dachstuhl seines Hauses. Dort hatte sich wohl ein Wespennest eingenistet. Das Ergebnis der Aktion: statt einer insektenfreien Zone gab’s Feueralarm. Beim längeren Sprühen entzündete sich das Dämmmaterial, ein Dachfenster wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Die Feuerwehr rückte an, löschte schnell – doch der Schaden: mehrere zehntausend Euro.

      Was der „Wespenjäger“ offenbar nicht wusste (oder ignorierte): Auch Wespen stehen unter Artenschutz. Selbst „nervige“ Arten dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nicht einfach vertrieben, verletzt oder getötet werden – schon gar nicht mit Spray und offener Flamme. Besonders bei geschützten Arten wie der Hornisse drohen saftige Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen.

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