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      Arbeitsgericht Stuttgart lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab - Ver.di darf streiken

      Die Stadt und der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg wollen den von Verdi geplanten Warnstreik in Stuttgart am kommenden Montag stoppen. Die Parteien streiten aktuell über eine Fortschreibung des Tarifvertrags zur Altersteilzeit. Eine einstweilige Verfügung soll den Streik verhindern. Darüber hat das Arbeitsgericht Stuttgart heute Nachmittag entschieden.

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