Zwischen Königsstraße und Theodor-Heuss-Platz dürfen Fahrräder nicht mehr überholt werden. Das hat die Stadt Ulm in einer Pressemittelung bekannt gegeben. Der Mindestabstand zwischen Außenkante des Autos zum Radfahrenden muss beim Überholvorgang mindestens 1,5 Meter betragen. So ist die Gesetzlage. Aufgrund der engen Straßenführung in der Söflinger Straße kann das oft nicht gewährleistet werden. Die Stadt Ulm hat nun versuchsweise Straßenschilder aufgestellt, welche das Überholen einspuriger Fahrzeuge grundsätzlich untersagt.