Im Landtag von Baden-Württemberg gibt es Streit um einen Tunnel unter dem Gebäude. Die AfD-Abgeordneten wollen den Tunnel wieder frei nutzen dürfen und haben deshalb Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Der Tunnel ist 136 Meter lang und verbindet das Hauptgebäude des Landtags mit dem Haus der Abgeordneten. Früher durften alle Fraktionen ihn benutzen, um schnell und trocken zwischen Plenarsaal, Büros und Bibliothek zu wechseln. Seit 2023 gilt jedoch eine neue Sicherheitsregel: Nur Abgeordnete, die im Haus der Abgeordneten ein Büro haben – also CDU und Grüne – dürfen den Tunnel noch nutzen.
Die AfD findet das unfair. Ihre Abgeordneten müssen nun oben über eine Straße mit viel Verkehr und mehreren Ampeln laufen, um zu ihren Büros in einem anderen Gebäude zu kommen.
Grund für die strengeren Regeln war ein Vorfall, bei dem in einem AfD-Büro ein Messer und Munition entdeckt wurden. Die AfD spricht nun von einer Benachteiligung und meint, ihre Rechte würden verletzt. Das Gericht hat den Fall bereits angehört, aber noch nicht entschieden, ob die Klage überhaupt gültig ist. Ein Urteil soll später folgen.