Weil Thorsten Freudenberger vom Landratsamt Neu-Ulm in den Landtag wechselt, hat der Wahlleiter des Landkreises Neu-Ulm jetzt zur Einreichung von Vorschlägen für die Landratswahl am 14. Januar aufgefordert. Die Vorschläge können beim Landratsamt Neu-Ulm im Zimmer 303 innerhalb der Dienststunden abgegeben, oder per Post zugesandt werden. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge wird am 05. Dezember in einer Sitzung verhandelt und beschlossen. Weitere Details zum Wahlablauf sind auf der Webseite des Landratsamts Neu-Ulm in verschiedenen Bekanntmachungen zu finden.