Volksbegehren gegen die drohende Aufblähung des Landtags ist gescheitert.

Das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ ist gescheitert. Der Initiator, Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen hat die dafür nötigen 770 000 Stimmen nicht sammeln können. Der Antragsteller hatte Sorge, dass der Landtag auf mehr als 200 Abgeordnete anwachsen und nicht mehr effizient arbeiten könnte. Auch die FDP hatte zuvor schon ein Volksbegehren gegen die Aufblähung des Landtags erreichen wollen. Das Innenministerium hielt den FDP-Gesetzesentwurf aber für verfassungswidrig und schob dem Begehren einen Riegel vor. Nun müssen die Verfassungsrichter darüber entscheiden.

Zum Hintergrund: Im Jahr 2022 wurde in Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach der Zweitstimme. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, kommen Überhangmandate zustande. Dadurch entstehende Ungleichgewichte werden wieder durch Ausgleichsmandate kompensiert – was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt.

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