Verwaltungsgerichtshof sieht Alarmstufe II teilweise als rechtswidrig

Die Landesregierung hat angekündigt, die Corona-Regeln bereits nächste Woche zu ändern. Dann soll wieder zum Stufensystem zurückgekehrt werden. Eigentlich hatte die Regierung die Alarmstufe II am 12. Januar bis zum 1. Februar eingefroren. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes hat nun aber die Situation geändert. Das Gericht hat der Klage eines ungeimpften Studenten recht gegeben. Er durfte in der Alarmstufe II als Nicht-Immunisierter nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, dagegen hatte er geklagt. Laut Stufensystem hätte das Land die Alarmstufe II außer Kraft setzen müssen, da die Grenzwerte schon längere Zeit unterschritten waren. Obwohl das Urteil nur den Punkt Studienbetrieb in der Verordnung betrifft, will das Land zum Stufensystem zurückkehren. Allerdings sollen die Regeln in den einzelnen Stufen noch einmal angepasst werden, insbesondere bei Veranstaltungen.

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