Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat heute darüber verhandelt, ob die Anerkennung der Laupheimer OB-Wahl durch das Regierungspräsidium rechtmäßig war. Bisher ist das Gericht keiner von Kevin Wiests Verfahrenspunkten gefolgt, eine Entscheidung wird am morgigen Mittwoch gefällt. In der Wahl hatte Kevin Wiest nur knapp gegen seinen Kontrahenten Ingo Bergmann verloren und daraufhin eine Neuauszählung gewünscht. Nachdem diese nicht gewährt wurde, hatte Wiest Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht.