Versuchter Mord in zwei tateinheitlichen Fällen - Prozessauftakt

Im heutigen Prozessauftakt wird zwei Angeklagten unter anderem heimtückisch begangener versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und Bedrohung vorgeworfen. Ein 28-jähriger und ein 35-jähriger sollen am 3. August einen 33-Jährigen unter Vorwand vor die Tür eines Ulmer Lokals gelockt haben. Dieser und ein weiterer Geschädigter treten als Nebenkläger auf. Vor dem Lokal sollen die beiden Angeklagten auf den Geschädigten eingeschlagen haben, bis dieser zu Boden gegangen sein soll. Gegenüber dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Tresenreiter hat der jüngere Angeklagte drei Tritte auf den Kopf des Opfers eingeräumt. Der ältere Angeklagte schweigt bisher. Rechtsanwalt Ingo Hoffmann, Verteidiger des jüngeren Angeklagten, hat zu Beginn des Verfahrens informiert, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich von seinem Mandanten angeboten worden ist. Zudem wird dem 28-jährigen Angeklagten bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Dem zweiten Angeklagten wird zum versuchten Mord auch besonders schwerer Raub vorgeworfen. Ein Mitarbeiter des Lokals ist zum heutigen Prozess als Zeuge aufgetreten. Er soll nach seiner Aussage dem Geschädigten erste Hilfe geleistet haben, nachdem dieser regungslos am Boden gelegen ist. Der Angeklagte 28-Jährige räumte zuvor ein, der Geschädigte sei nach dem zweiten Tritt ansprechbar gewesen und wieder aufgestanden sein.

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