Verschärfte Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Ab dem 15. Oktober gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Die Landesregierung will dann die Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr verschärfen. Die müssen sich dann zweimal wöchentlich testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage in Baden-Württemberg deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe. Betroffen davon sind unter anderem Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Friseursalons oder der Gastronomie. Außerdem neu ist das sogenannte 2G-Optionsmodell. Sollten sich Veranstalter dafür entscheiden, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt und Ungeimpfte nicht, entfällt bei solchen Veranstaltungen die Maskenpflicht und Abstandsregel. Es gilt dann auch keine Personenobergrenze mehr. Damit könnten beispielsweise Fußball-Bundesligisten ihre Stadien wieder voll auslasten.

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