Vereinfachtes Verfahren für die Schuleingangsuntersuchungen

Der Öffentliche Gesundheitsdienst im Landkreis Neu-Ulm stellt aufgrund von Personalengpässen auf ein vereinfachtes Verfahren für Schuleingangsuntersuchungen um. Eltern von Vorschulkindern müssen nun Impfpass und Nachweis der U9-Untersuchung beim Landratsamt einreichen, um die erforderliche Bescheinigung zu erhalten.
Trotz Bemühungen konnten in diesem Schuljahr nicht alle Kinder rechtzeitig untersucht werden. Das Landratsamt betont, dass Kinder keinen Nachteil haben sollen, auch wenn die Bescheinigung erst nach der Schuleinschreibung vorgelegt wird.

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