Urteil nach Messerattacke in Schwäbisch Gmünd. Wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung wird einer der drei Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt; dem zweiten Angeklagten konnte keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden, er wird zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Die zwei Männer haben am 17. Mai dieses Jahres in einer Bar zwei Menschen mit Messerstichen schwer verletzt. Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen, eine Tatbeteiligung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.