Im Ulmer Macheten-Prozess ist heute vor dem Landgericht Ulm das Urteil gefallen. Alle vier Angeklagten sind wegen gemeinschaftlichen Raubes, Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Sie werden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die Länge variiert zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Während dieser ist auch eine Suchtberatung vorgesehen.