Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten hat der 44-jährige Angeklagte erhalten, der sich vor dem Landgericht Ulm seit Anfang Februar wegen dem Tod eines Freundes verantworten musste. Das 45-jährige Opfer hat er laut Richter zu Tode geprügelt. Mehrfach soll er auf den Mann auch eingetreten haben. Das Gericht berücksichtigte im Urteil auch die Alkoholsucht des Angeklagten. Die Tat soll er in einem vorsätzlichen Vollrausch begangen haben. Wie viel Promille der Mann bei der Tat hatte, konnte jedoch nicht abschließend geklärt werden.