Ein kurioser Fall hat im November für Aufregung gesorgt. Es geht um den Tunnel unter dem Abgeordnetenhaus und dem Landtag. Den dürfen seit Mitte 2023 nur noch die Politiker nutzen, deren Büros im Haus der Abgeordneten sind. Der AfD schmeckt diese Entscheidung überhaupt nicht und ist deshalb vor das Verfassungsgericht gezogen. Und das hat heute entschieden, dass die AfD (und auch die anderen Parteien, die ihre Büros nicht im Haus der Abgeordneten haben) den Tunnel weiterhin nicht nutzen darf.
Hintergrund der Zugangsbeschränkung: 2023 werden im Büro eines AfD Abgeordneten ein Jagdmesser und Munition gefunden. Daraufhin wird der Zugang in den Landtag verschärft. Davon betroffen ist auch dieser Tunnel, der das Haus der Abgeordneten mit dem Landtag verbindet. Seit zwei Jahren dürfen diesen Tunnel nur noch diejenigen nutzen, deren Büros auch im Abgeordnetenhaus sind. Das sind die Grünen und die CDU. Der Rest muss an der Ampel warten. Der Antrag hätte aus Sicht des Gerichts bis spätestens Juni 2024 eingereicht werden müssen – das war nicht der Fall.