Der Prozess um den Tod eines Kleinkindes wird neu aufgerollt. Vor zwei Jahren ist ein Kind im Ostalbkreis nach Misshandlung gestorben. Der Bundesgerichtshof hat auf Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Ellwangen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung zurückgewiesen. Der Angeklagte war im Mai 2022 wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Haft wegen Mordes gefordert. Die Mordmerkmale hatte das Gericht allerdings nicht als gegeben gesehen. Aus Sicht des BGH hält die Verneinung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe mit der vom Landgericht gegebenen Begründung sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand.