Stadt Ulm erstattet Unterbringungskosten

Die Stadt Ulm erstattet privaten Gastgebern die Unterbringungskosten, wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufnehmen.  Ein Großteil der Kosten, kann im Rahmen der Sozialleistungen beglichen werden. Über die Asylbewerberleistungen werden Kosten für Miete oder Unterkunft finanziert. Geflüchtete müssen sich als erstes bei der Ausländerbehörde Ulm registrieren lassen. Danach kann ein Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt werden. 

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