In Sindelfingen haben sich die Stadtverwaltung, Parteien und Wählervereinigungen auf eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Begrenzung der Wahlplakatierung verständigt. Auf Initiative von Oberbürgermeister Markus Kleemann gilt künftig für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen eine Obergrenze von maximal 300 Wahlplakaten pro Partei oder Wählervereinigung im gesamten Stadtgebiet. Die Regelung umfasst Plakate bis zur Größe DIN A0 im öffentlichen Verkehrsraum sowie auf von dort aus einsehbaren Flächen. Zuvor war die Zahl der Wahlplakate in Sindelfingen nicht begrenzt. Auslöser war ein Antrag der CDU-Fraktion vom 27. Mai 2025. Ziel der Vereinbarung ist es, Überplakatierung zu vermeiden, das Stadtbild zu schützen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Gleichzeitig soll der Verwaltungs- und Kontrollaufwand reduziert werden. Die bestehende Plakatierungserlaubnis bleibt als rechtssicherer Rahmen bestehen. Die Selbstverpflichtung trat am 16. Dezember 2025 mit der gemeinsamen Unterzeichnung im Rathaus in Kraft.