Die Landesregierung hat eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen: Schulen in Baden-Württemberg erhalten künftig eine klare rechtliche Grundlage, um die private Nutzung mobiler Endgeräte wie Handys oder Smartwatches verbindlich und altersgerecht zu regeln. Ziel soll es sein, die pädagogische Arbeit zu stärken und störende Handy-Nutzung während des Unterrichts und in Pausen einzudämmen.
Der neu eingeführte § 23 Absatz 2b des Schulgesetzes verpflichtet jede Schule, in ihrer Schulordnung verbindliche Regelungen zur privaten Gerätenutzung zu treffen – angepasst an Alter, Konzept und örtliche Gegebenheiten. Unterstützt werden die Schulen nach Auskunft der Landesregierung durch Musterregelungen, medienpädagogische Materialien und Empfehlungen zur Beteiligung von Eltern und Schülern.
Ministerpräsident Kretschmann und Bildungsstaatssekretärin Boser betonen die Notwendigkeit eines bewussten Umgangs mit Technik: Digitale Kompetenzen ja – aber private Handynutzung soll im Schulalltag zurückgedrängt werden. Die Regelung ist Teil einer umfassenden Bildungsinitiative zur Förderung von Medienbildung und digitaler Mündigkeit.