Schuldig des sexuellen Kindesmissbrauchs

Ein 63-jähriger Mann aus Ehingen ist heute Morgen vor dem Landgericht in Ulm zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Außerdem ist er schuldig der Herstellung und des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich der damals 62-Jährige im März 2019 auf einem Kinderfest das Vertrauen von zwei Jungen im Alter von zehn und elf Jahren erschlichen hat. Beide Kinder haben den Verurteilten auch zu Hause besucht, wobei er sich vorwiegend auf den elf-Jährigen eingelassen hat. Zwischen April und November 2019 hat der Verurteilte von seinem Opfer unter anderem verlangt, dass er sich selbst befriedigt und den Vorgang auf einem Handyvideo festhält. Der Bitte kam der Junge nach. Außerdem wollte der Verurteilte mit dem Jungen den Geschlechtsakt vollziehen, was jedoch wegen Schmerzen seitens des Kindes nicht gelingt.

Vor Gericht muss der elf-Jährige nicht aussagen, weil der 63-Jährige schon beim ersten Verhandlungstag gesteht. Er übernimmt nach Aussagen des Richters die Verantwortung für sein Handeln. Reue zeige er aber nicht, so der vorsitzende Richter. Die Verteidigung will vorerst keine Revision einlegen; klar ist das aber noch nicht.

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