Schnelltests werden zur Pflicht für Lehrer und Schüler

Ab dem 19. April werden in Baden-Württemberg Schnelltests zur Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht oder einer Notbetreuung. In der ersten Woche nach den Osterferien wird an Schulen in Baden-Württemberg erst einmal kein Präsenz-, sondern nur Fernunterricht stattfinden. Prüfungsklassen sind davon ausgenommen. Eine Testpflicht soll ab der Folgewoche bestehen: Ab dann ist für alle Klassenstufen eine Rückkehr zum Wechselbetrieb geplant. Nicht getestete Kinder oder Testverweigerer sollen nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Für Lehrer könnte das Testen Teil der Dienstpflicht werden.

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