Ein Großteil der Anträge auf Rückzahlung von Corona Bußgeldern sind vom Landratsamt Neu-Ulm bisher abgelehnt worden. Nach einem Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts, können in Bayern Rückzahlungen von Bußgeldern gegen die Corona Ausgangsbeschränkungen beantragt werden. Das Urteil betrifft das Verlassen der eigenen Wohnung zum Verweilen im Freien im Frühjahr 2020. Das war vom 01. bis 19. April nur alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. In 25 von 30 Fällen hatte das Landratsamt die Anträge abgelehnt. Die Verstöße sind laut Amt entweder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, oder die Betroffenen waren mit weiteren Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs.