Die Abfallwirtschaft des Alb-Donau-Kreises weist in einer aktuellen Meldung darauf hin, dass Fallobst nicht zum Grüngut gehört. Daher dürfe es auch nicht an einer Grüngutsammelstelle abgegeben werden. Da Fallobst Insekten und Nager anziehe, könnten in der Grüngutsammelstelle Hygiene-, Geruchs- oder Sicherheitsprobleme entstehen. Stattdessen kann es in kleineren Mengen in die flächendeckend eingeführte Biotonne des Alb-Donau-Kreises gegeben werden. Bestenfalls wird das Fallobst aber noch verwertet, bevor es verdirbt.