Die Verurteilung eines heute 38-jährigen Mannes durch das Landgericht Stuttgart zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet. Bereits am 24.05.2023 war der Mann wegen Mordes an der 17-Jährigen Tabitha aus Asperg im Juli 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil war bereits zuvor rechtskräftig. Am 12.03.2025 erfolgte eine weitere Verurteilung wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Markgröningen. Das Gericht stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren grundsätzlich ausschließt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die lebenslange Gesamtstrafe nun endgültig bestätigt. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.