Region

Polizei mahnt zur Mäßigung in der Nacht auf den 1. Mai

Das Polizeipräsidium Ulm mahnt auch dieses Jahr zur Mäßigung in der Maiennacht. Maischerze sind erlaubt – Straftaten jedoch nicht! Die Polizei schreibt: Hierbei sollte jedem klar sein, dass ein Scherz, der zur Straftat wird, längst kein Spaß mehr für die Betroffenen ist. Die Schadensbegrenzung am nächsten Morgen geht weit über das Entfernen des Toilettenpapiers aus dem Garten hinaus. Die Polizei mahnt: Auch die Nacht zum 1. Mai ist kein „Ausnahmetag“. Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zu drückt. Ganz im Gegenteil. Sie ist auch dieses Jahr wieder verstärkt unterwegs.

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