Neue Sicherheitsmaßnahmen: Geflügelpest in Bayern

Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, ist zurück in Bayern. Bei einigen Wildvögeln wurde der Virus nachgewiesen. In ganz Bayern gelten deshalb neue Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen. Dadurch soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden. Das Landratsamt Neu-Ulm hat eine entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gegeben, die die Ausbreitung der Geflügelpest verhindern soll. Bricht dennoch in einem Bestand das Virus aus, wird er gekeult – also alle Tiere getötet. Es gilt ein Verbot von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel. Außerdem dürfen in Bayern keine Wildvögel, wie Enten und Schwäne, gefüttert werden. Tote und kranke Tiere sollen nicht berührt oder eingesammelt und dem Veterinärdienst Neu-Ulm gemeldet werden.

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