Das Land Baden-Württemberg hat die Quarantäne-Regeln für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur gelockert. Mit der neuen Corona-Verordnung müssen Ärzte/innen, Feuerwehrleute und Co. nun nicht mehr zwingend in Quarantäne, wenn sie Kontaktpersonen von Corona-Infizierten sind. Mit den gelockerten Quarantäne-Regeln sollen personelle Engpässe verhindert werden. Zur kritischen Infrastruktur zählen das Gesundheitswesen, Versorgungseinrichtungen und die Sicherheitsbehörden. Die neue Verordnung tritt ab heute in Kraft.