Nach Tod der Achtjährigen: Staatsanwaltschaft prüft Schuldfrage

Staatsanwaltschaft prüft Schuldfrage im Fall der toten Achtjährigen. Nach dem tödlichen Unfall des Mädchens in Blaustein muss nun überprüft werden, ob den 85-jährigen Autofahrer eine Schuld trifft oder ob ein medizinischer Notfall zu dem Unfall geführt hat. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat den 85-Jährigen gefragt, ob er seinen Arzt von der Schweigepflicht befreit. Sollte er das ablehnen, muss ein rechtsmedizinisches Gutachten beauftragt werden. Wenn kein medizinischer Notfall vorliegt, könnte der Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.

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