An Christi Himmelfahrt– dem traditionellen Vatertag – steigt die Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden in Baden-Württemberg in der Regel stark an. Laut dem statistischen Landesamts gab es letztes Jahr 13 solcher Unfälle, bei denen mindestens eine beteiligte Person alkoholisiert war, und damit fast dreimal so viele wie im Durchschnitt. Mit knapp 60% war ein Großteil von ihnen zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Fahrrad unterwegs. Das Polizeipräsidium Ulm warnt:
Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. […] Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren. Das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.
Mehr Informationen gibt es unter anderem unter www.gib-acht-im-verkehr.de.