Mega-Streik-Montag: Das müssen Schüler und Arbeitnehmer wissen

Am Montag droht das Mega-Verkehrs-Chaos. Die Gewerkschaften ver.di und EVG haben die Beschäftigten in Verkehrsbetrieben aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Beide verhandeln gerade über neue Tarifverträge. Wie bereits gestern berichtet geht der ver.di Bezirk Ulm-Oberschwaben davon aus, dass nahezu der komplette öffentliche Verkehr in der Region zum Erliegen kommt. Doch wie kommt man in die Schule oder zur Arbeit?

Die Kultusministerien in Bayern und Baden-Württemberg haben bereits reagiert: Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und über keine alternativen Fahrtmöglichkeiten verfügen, können am Montag ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben.

Für Arbeitnehmer gilt das nicht. Thomas Schmid, Ulmer Fachanwalt für Arbeitsrecht, warnt: Ein Streik ist keine Entschuldigung dafür, zu spät zur Arbeit zu kommen. Grundsätzlich gilt auch in dieser Situation die Pflicht der Erwerbstätigen, ihrer vertragsgemäßen Leistung nachzukommen.

Um auch am Tag des Streiks pünktlich zu sein, müssen sich Beschäftigte rechtzeitig auf den Weg machen. Das kann unter Umständen bedeuten, einige Stunden früher als gewöhnlich loszufahren oder sich um alternative Anreisemöglichkeiten zu bemühen, z. B. mit dem Auto zu fahren, Carsharing zu nutzen oder auf das Fahrrad zu steigen“, so Hanna Schmid, Rechtsexpertin bei der IHK Schwaben.

Die IHK-Expertin empfiehlt Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern, sich angesichts der Streiks rechtzeitig über Lösungen zu verständigen. Möglich wäre auch – sofern es der Arbeitsplatz zulässt – von Zuhause aus zu arbeiten.

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